Die Kinaesthetics Schweiz AG hat Kontakt aufgenommen mit den Zuständigen Personen von RAI-NH. Als Resultat ist es jetzt möglich, die Umsetzung von Kinaesthetics im Rahmen einer MDS-Erfassung abzubilden und bei den Kodierungen im MDS-Punkt G1 "ADL" zu berücksichtigen. Ein Merkblatt (siehe unten) informiert über die Bedingungen, die vonseiten der Pflegenden und der Institution erfüllt sein müssen.